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   LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14   

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https://dejure.org/2015,26699
LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14 (https://dejure.org/2015,26699)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2015 - L 11 AS 255/14 (https://dejure.org/2015,26699)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - L 11 AS 255/14 (https://dejure.org/2015,26699)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind, wobei nicht nur laufende, sondern auch einmalige Kosten von dieser Regelung erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - BSGE 102, 194 ff).

    Eine Nachforderung, die in einer Summe fällig wird, kann lediglich als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit berücksichtigt nicht aber auf längere Zeiträume verteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind, wobei nicht nur laufende, sondern auch einmalige Kosten von dieser Regelung erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - BSGE 102, 194 ff).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Nachzahlungen gehören nur zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Den aus dem Leistungsanspruch resultierenden Anspruch auf Erstattung der Heizkosten hat der Beklagte durch die rechtsfehlerhafte Bewilligung für die Bewilligungszeiträume vom 01.02.2010 bis 31.03.2011 sowie die daran anschließende, direkt an den Energieversoger erfolgte und damit bedarfsdeckende Auszahlung in Höhe von 80, 69 EUR bereits erfüllt (vgl. auch zur Berücksichtigung rechtsgrundlos erbrachter, zur Bedarfsdeckung verwendeter Heizkostenpauschalen: BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R - juris), denn mit der Annahme der durch einen Dritten (hier des Beklagten) bewirkten Zahlung an Erfüllungsstatt (iSd § 364 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) erlischt die Heizkostennachforderung des Energieversorgers gegenüber dem Kläger, wodurch auch sein tatsächlicher Bedarf gedeckt wird.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Mit dem Begehren, das der Kläger an den Beklagten herangetragen hat, die Heizkostennachzahlung vom 19.03.2011 zu übernehmen, hat er den Streitstoff in zulässiger Weise auf die Höhe der gemäß § 22 Abs. 1 SGB II zu beanspruchenden Leistungen beschränkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 5).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Mit dem Begehren, das der Kläger an den Beklagten herangetragen hat, die Heizkostennachzahlung vom 19.03.2011 zu übernehmen, hat er den Streitstoff in zulässiger Weise auf die Höhe der gemäß § 22 Abs. 1 SGB II zu beanspruchenden Leistungen beschränkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 16.01.2013 - L 11 AS 583/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Die Klage vor dem SG war zulässig, denn der Beklagte konnte sich, nachdem der Vermerk über die Aufgabe des Widerspruchsbescheides zur Post durch den Sachbearbeiter und nicht durch die Postversandstelle angebracht worden war, nicht die auf die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X berufen (vgl. Urteil des Senates vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2012 - L 19 AS 388/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Soweit der Kläger mit der Klageänderung aus einem Fehlverhalten des Beklagten einen Anspruch ableiten wollte, wäre eine derartige Forderung allenfalls im Rahmen eines - vom Kläger aber bislang nicht geltend gemachten - Amtshaftungsanspruches geltend zu machen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2012 - L 19 AS 388/12 B ER - juris).
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91

    Anspruch auf eine höhere Rente - Anrechnung weiterer Ersatzzeiten und Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 255/14
    Eine sachliche Prüfung eines (Amtshaftungs-) Anspruches ist den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit daher verwehrt, womit ein sich aus § 99 Abs. 1 und Abs. 4 SGG ergebender Ermessenspielraum für die Beurteilung der Frage, ob eine Klageänderung sachdienlich ist, nicht in Betracht kommt, soweit - wie vorliegend - über die geänderte Klage mangels Prozessvoraussetzungen ohnehin nicht in der Sache zu entscheiden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91 - juris).
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